Informationen

Ihre Pflegekasse trägt die pflegebedingten Aufwendungen der teilstationären Pflege, die Aufwendungen der sozialen Betreuung und die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Für den Empfang einer Pflegeleistung ist die Einstufung in eine Pflegestufe maßgeblich. Bei Inanspruchnahme der Tagespflege können die folgenden Beträge kombiniert eingesetzt werden: