Voraussetzungen

Die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung führt dazu, dass ein Großteil der Menschen immer älter wird. Viele von ihnen benötigen in diesem Lebensstadium professionelle Hilfe. Die Aufgabe des Altenpflegers ist es, diese hilfsbedürftigen alten Menschen in Pflegeheimen,Tagespflegeeinrichtungen oder Pflegediensten zu pflegen und zu betreuen.

Durch den Zuwachs an Pflegebedürftigen ist ein steigender Bedarf an ausgebildeten und qualifizierten Altenpflegern zu beobachten und so ist der Beruf des Altenpflegers zukunftsträchtig und sicher.

Um den Beruf ergreifen zu können, sind folgende gesetzliche und persönliche Voraussetzungen zu beachten.

 

Gesetzliche Voraussetzungen:

Um in das Auswahlverfahren einbezogen zu werden, muss der Bewerber gesetzliche Voraussetzungen (nach dem Altenpflegegesetz) für die Ausbildung zum/zur Altenpfleger/in erfüllen.

• Realschulabschluss bzw. ein gleichwertiger Abschluss oder Hauptschulabschluss mit einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder Ausbildung als Altenpflegehelfer/in
• gesundheitliche Eignung (hierzu ist eine Bestätigung vom Hausarzt notwendig),
• Gesundheitszeugnis, Impfung Hepatitis A und B (wird unter 18 Jahren von Krankenkassen getragen)


Persönliche Voraussetzungen:

• Mindestalter 16 Jahre
• Interesse am Umgang mit pflegebedürftigen, alten Menschen
• Identifikation mit den Zielen der AWO
• Gute Mathematik- und Deutschkenntnisse
• Fähigkeit, übertragene Aufgaben umsichtig, sorgfältig und gründlich auszuführen
• freundliches und ausgeglichenes Verhalten
• Kommunikationsfähigkeit, Kreativität, Einfühlungsvermögen, Flexibilität, Vertrauenswürdigkeit, Selbständigkeit, Verantwortungsbewusstsein